1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebenen Räumlichkeiten kommt verbindlich zustande, sobald die Buchungsbestätigung an den Mieter gesendet wurde.
Die Räumlichkeiten werden dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung der abgesprochenen Zwecke vermietet und dürfen nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart, deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt ist, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Wurde eine Anzahlung des Gesamtpreises vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens drei Tage vor der Anreise zu leisten.
Bei außergewöhnlich hohem Verbrauch behält sich der Vermieter vor den Mehrverbrauch in Rechnung zu stellen.
3. Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in vereinbarter Höhe. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung 3 Tage vor Anreise zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.
Eventuelle durch die unsachgemäße Nutzung der angemieteten Räumlichkeit entstandene Schäden werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt, oder ggf. mit der Kaution verrechnet.
4. Mietdauer/ Inventar
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Mängel spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. Das Mobiliar aus dem Innenbereich darf nicht in die Außenbereiche getragen und dort genutzt werden.
Die bei der Anreise ausgehändigten Schlüssel für Haustür/ Zimmer sind vor der Abreise in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung sind die Kosten der Wiederbeschaffung und/oder Einrichtung einer neuen Schließanlage vom Mieter zu tragen.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Die Kühlschränke dürfen nicht ausgeschaltet werden. Der Mieter hat noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Entfernen aller Essensreste, Spülen des Geschirrs, Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
Zieht der Mieter vorzeitig aus oder kommt er verspätet an, berührt dies nicht die Mietzahlungspflicht für die zuvor vereinbarte Zeit. Davon ausgenommen ist die Situation, wenn der Mieter mindestens 10 Tage vor dem Datum des Ausfalls den Ausfall ankündigt. Die Stellung eines Ersatzmieters ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter zulässig. Er ist in diesem Fall umgehend über den bevorstehenden Auszug zu informieren.
Verlängerungsoptionen sind dem Vermieter bis 10 Tage vor Beendigung des vereinbarten Mietzeitraumes anzuzeigen. Eine wWeiterführung des Mietverhältnisses kann ansonsten nicht garantiert werden.
5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter das Mietverhältnis auflösen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Der Mieter hat bei Rücktritt von der Buchung pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 0 %
Rücktritt bis zum 20. Tag vor Beginn der Mietzeit: 25 %
Rücktritt bis zum 10. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 %
danach und bei Nichterscheinen 100 %
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Wenn der Gast anreist und sich entschließt, vorzeitig abzureisen, werden keine Kosten für die restlichen Übernachtungen erstattet.
6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Bei Schlüsselverlust sind die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen. Handelt es sich um einen Sicherheitsschlüssel, ist ein Pauschalbetrag von 200,00 € fällig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Der Müll ist nach den ortsansässigen Vorschriften zu trennen. Jedweder Schadensersatz aus Nichteinhaltung der Mülltrennung ist vom Mieter zu tragen.
Die Räumlichkeiten sind zweimal täglich für mind. 15 Minuten zu lüften (stoßlüften). Die Heizungen sind bei geöffnetem Fenster automatisch ausgestellt.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
10. Tierhaltung und Rauchverbot
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
Bitte beachten Sie, dass dies ein rauchfreies Haus ist und somit das Rauchen innerhalb der Räume nicht gestattet ist. Sie können zum Rauchen die ausgewiesenen Außenbereiche nutzen. Dabei bitten wir stets um Rücksichtnahme auf andere Mieter und direkte Nachbarn (keine Zigarettenkippen auf Gehwegen, Vorsicht bei Rauchabzug in geöffnete Fenster).
Verstöße gegen das Rauchverbot innerhalb der Räume werden mit einer Gebühr von 100€ geahndet.
11. Parken
Der Mieter darf auf allen öffentlichen Flächen nach den Regeln der StVO parken. Des Weiteren ist das Parken auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt.
12. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
13. Wäschewechsel, Zwischenreinigung und Endreinigung
Der 14-tägige Wäschewechsel während des Aufenthalts erfolgt kostenpflichtig durch unser Team. Details zu den Kosten und zum Ablauf des Wäschewechsels werden bei Vertragsabschluss vereinbart und in der Rechnung aufgeführt.
Bei der Abreise des Mieters wird eine Endreinigungspauschale fällig. Die Höhe dieser Pauschale richtet sich nach der Anzahl der Mieter, der Größe und dem Zustand des Mietobjekts und wird ebenfalls bei Vertragsabschluss festgelegt. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in einem besenreinen Zustand zu übergeben, um zusätzliche Reinigungskosten zu vermeiden. Besonderer Reinigungsaufwand, der durch unsachgemäße und absichtlich herbeigeführte Umstände entsteht, wird dem Mieter separat in Rechnung gestellt.
14. Hausordnung
Die im Haus befindliche Hausordnung ist als Ergänzung zu den AGB anzusehen.
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Die Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr sind unbedingt einzuhalten. Rundfunk- und Fernsehgeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
15. Schriftform, Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutsch¬land haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf-enthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Stand: 18.06.2024